Ich brauch für das Teil einen neuen Faden.


Mein Online – Notizbuch / Gehirn
Ich brauch für das Teil einen neuen Faden.
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
(1) Wer eine Handlung begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
(3) Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird die Handlung nicht geahndet.
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
(1) Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht.
(2)Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Eigentümer einer Sache ist nicht berechtigt, die Einwirkung eines anderen auf die Sache zu verbieten, wenn die Einwirkung zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig und der drohende Schaden gegenüber dem aus der Einwirkung dem Eigentümer entstehenden Schaden unverhältnismäßig groß ist. Der Eigentümer kann Ersatz des ihm entstehenden Schadens verlangen.
Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.
§859 BGB – Selbsthil
(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.
(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.
(3) Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen.
(4) Die gleichen Rechte stehen dem Besitzer gegen denjenigen zu, welcher nach § 858 Abs. 2 die Fehlerhaftigkeit des Besitzes gegen sich gelten lassen muss.
Zur Ausübung der dem Besitzer nach § 859 zustehenden Rechte ist auch derjenige befugt, welcher die tatsächliche Gewalt nach § 855 für den Besitzer ausübt.
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.
(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.
(4) Für die vorläufige Festnahme durch die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes gelten die §§ 114a bis 114c entsprechend.
Hier werde ich beschreiben wie ich mit dem Hypercube drucke.
Dateien zum Drucken werden entweder mit OpenSCAD erstellt oder von z.B. www.thingiverse.com oder einer anderen Quelle geladen. Die Datei sollte im Format .stl sein.
Die Datei wird dann im Programm Repetier-Host geladen und weiter bearbeitet.
Repetier-Host -> Datei -> öffnen -> .stl-Datei auswählen
Die geladene Datei wird mit der CuraEngine geslicet, also in ein für den Drucker nutzbare Format übersetzt. Was an der CuraEngine alles eingestellt werden kann und wie diese funktioniert habe ich im Beitrag „3D-Drucker – CuraEngine“ beschrieben. Die mit dem Slicer erzeugte Datei wird nun auf einen USB-Stick gespeichert.
Der Drucker wird am verbauten (umgebauten) PC-Netzteil eingeschaltet. Als sobald das Startmenu erscheint, ist der Drucker startklar.
Das Menu zum Bedleveling ist vom Hauptmenu aus über den Button „Leveling“ oder „ABL“ erreichbar.
[Start] Startet das Leveling
[Z Offset] Offset von Düsenspitze zum BL-Touch in der Z-Achse einstellen
[BLTouch] BL-Tocuh bedienen
[Z Fade]
Der Offset zwischen Düse (Nozzle) und dem BL-Touch (Sensor) ist in der Marlin Firmware 2.0.x in der Configuration.h fest hinterlegt. Zum jetzigen Zeitpunkt war der Offset 1.95mm. Der Offset kann sich durch abreiten am Drucker verändern und sollte ab und zu überprüft und entsprechend angepasst werden.
* Nozzle-to-Probe offsets { X, Y, Z }
...
#define NOZZLE_TO_PROBE_OFFSET { 28, 12, -1.95 }
…
03. bis 12.09.2021
Mit dem Womo in Südfrankreich.
Cannes
Nice
Monte-Carlo
Lago-Maggiore
Bodensee
Rheinfall
– Jalousie an der Fahrertüre bleibt nicht zu. Da ist der Magnetstreifen lose, muss neu angeklebt werden
-> erledigt
– An der Jalousie über dem Esstisch geht das Fliegengitter nicht mehr selbstständig zurück.– Am Wasserhahn an der Spüle läuft Wasser neben raus.
-> neuer Wasserhahn eingebaut -> erledigt
– Im Kassettenraum vom WC steht immer mal wieder Brühe. Die Kassette war aber nicht übervoll. Eventuell DIN Dichtungen auszutauschen.
– Im Bad ist eine Leuchte defekt
-> zwei neue Leuchten beschaffen
-> Siehe Muster
– Im Bad steht unten am Schrank ab und an Wasser bez. es ist feucht.
– Wischwasser ist leer oder funktioniert nicht.
-> ist leer
-> wir haben angeblich noch zuhause …
– Die Frischwasserklappe bleibt beim fahren nicht mehr zu.
-> Neuen Trinkwasser-Einfüllstutzen besorgen
-> ABL Sursum, IP 44, …
Lochabstand 92×94 mm
Durchmesser 50mm messen
– Fahrradträger
Hersteller: Sawiko
Type: Ligero
– Aussensteckdose für Gas– zweite Gasflasche
-> ist im Womo
– weitere 230V Steckdosen
– USB Steckdosen
– Schalter für Sat-Anlage
– alle Leuchten gegen LED ersetzen
– Beleuchtung im Kofferraum
-> LED-Leuchte ist gekauft
– Wassertaxi um das Grauwasser entsorgen zu können beschaffen
-> z.B. Berger Wassertaxi 25 Liter oder einen Faltkanister (benötigt weniger Platz)
– fest eingebautes Radio mit NAVI
-> Projekt ist schon in Arbeit
– ein Hammer
Auf dem Campingplatz in Port Grimaud habe ich folgenden Stuhl gesehen. Zu dem Stuhl sind im Internet verschiedenen Bauanleitungen unter dem Begriff „Schwedenstuhl“ zu finden.
Anzeige Modul TM1637
Betriebsspannung: 3,3V / 5V
Strom 30-80mA
Beleuchtung in rot
// blinkende LED
// Eine Leuchtdiode wird eine Sekunde an, und dann wieder eine Sekunde ausgeschaltet. Dieser Vorgang wird endlos wiederholt.
void setup() {
pinMode(13, OUTPUT); // Port 13 wird als Ausgang festgelegt
}
void loop() {
digitalWrite(13, HIGH); // Port 13 wird high geschaltet
delay(1000); // eine Sekunde warten
digitalWrite(13, LOW); // Port 13 wird low geschaltet
delay(1000); // eine Sekunde warten
}
Aufgabe:
Ein Programm, z.B. der CGMiner, soll beim hochfahren automatisch gestartet werden.
Das D+-Signal ist ein 12V Steuersignal welches nur bei laufendem Motor vorhanden ist.
D+ Verstärker DP02 von Schaudt.