Titel | Der BGB-Werkvertrag in der Elektrotechnik | |
BGB-Vertragsparagrafen auf einen Blick | ||
VDE-Schriftenreihe 133 | ||
Autor | Joachim Jackisch | |
Verlag | VDE-Verlag | |
ISBN | 978-3-8007-4319-3 |
Buch steht in meinem Regal
Mein Online – Notizbuch / Gehirn
Titel | Der BGB-Werkvertrag in der Elektrotechnik | |
BGB-Vertragsparagrafen auf einen Blick | ||
VDE-Schriftenreihe 133 | ||
Autor | Joachim Jackisch | |
Verlag | VDE-Verlag | |
ISBN | 978-3-8007-4319-3 |
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Der Unternehmer ist im Falle des § 642 berechtigt, dem Besteller zur Nachholung der Handlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er den Vertrag kündige, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde. Der Vertrag gilt als aufgehoben, wenn nicht die Nachholung bis zum Ablauf der Frist erfolgt.
Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.
Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn. Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte.
Hat der Antragende für die Annahme des Antrags eine Frist bestimmt, so kann die Annahme nur innerhalb der Frist erfolgen.