Daten aus MySql-Tabelle lesen

public static void Main() {

  MySqlConnection MySql_Connection;
  string MySql_ConnectionString;

  MySql_ConnentionString = "server=localhost;";
  MySql_ConnectionString += "user=root;";
  MySql_ConnectionString += "database=world;";
  MySql_ConnectionString += "password=******;";

  MySql_Connection = new MySqlConnection(MySql_ConnentionString);
  
  try { 
    MySql_Connection.Open(); // Verbindung öffnen

    string sql = "SELECT Name, HeadOfState FROM Country WHERE Continent='Oceania'";
    MySqlCommand MySql_Command = new MySqlCommand(sql, MySql_Connection);
    MySqlDataReader MySql_DataReader = MySql_Command.ExecuteReader();

    while (MySql_DataReader.Read()){
      Console.WriteLine(MySql_DataReader[0] + " -- " + MySql_DataReader[1]);
    }
  } 

  catch (Exception ex) { 
    Console.WriteLine(ex.ToString()); 
  } 

  MySql_Connection.Close(); // Verbindung schließen
}

 

Verbindung zu MySql – Server herstellen

public static void Main() {

  MySqlConnection MySql_Connection;
  string MySql_ConnectionString;

  MySql_ConnentionString = "server=localhost;";
  MySql_ConnectionString += "user=root;";
  MySql_ConnectionString += "database=world;";
  MySql_ConnectionString += "password=******;";

  MySql_Connection = new MySqlConnection(MySql_ConnentionString);
  
  try { 
    MySql_Connection.Open(); // Verbindung öffnen
  } 

  catch (Exception ex) { 
    Console.WriteLine(ex.ToString()); 
  } 

  MySql_Connection.Close(); // Verbindung schließen
}

 

BGB §642 – Mitwirkung des Bestellers

(1) Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich, so kann der Unternehmer, wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen.
(2) Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was der Unternehmer infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann.

BGB §643 – Kündigung bei unterlassener Mitwirkung

Der Unternehmer ist im Falle des § 642 berechtigt, dem Besteller zur Nachholung der Handlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er den Vertrag kündige, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde. Der Vertrag gilt als aufgehoben, wenn nicht die Nachholung bis zum Ablauf der Frist erfolgt.

BGB §645 – Verantwortlichkeit des Bestellers

(1) Ist das Werk vor der Abnahme infolge eines Mangels des von dem Besteller gelieferten Stoffes oder infolge einer von dem Besteller für die Ausführung erteilten Anweisung untergegangen, verschlechtert oder unausführbar geworden, ohne dass ein Umstand mitgewirkt hat, den der Unternehmer zu vertreten hat, so kann der Unternehmer einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag in Gemäßheit des § 643 aufgehoben wird.
(2) Eine weitergehende Haftung des Bestellers wegen Verschuldens bleibt unberührt.