
Schiebeschlitten

Mein Online – Notizbuch / Gehirn

(1) Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
Die erforderliche Zuverlässigkeit liegt in der Regel nicht vor, wenn der Antragsteller
Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit holt die zuständige Behörde mindestens ein:
Darüber hinaus kann die zuständige Behörde zusätzlich zum Zweck der Überprüfung der Zuverlässigkeit bei der für den Sitz der Behörde zuständigen Landesbehörde für Verfassungsschutz die Abfrage des nachrichtendienstlichen Informationssystems veranlassen. § 1 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2161) geändert worden ist, bleibt unberührt. Hat sich der Gewerbetreibende während der letzten drei Jahre vor der Zuverlässigkeitsprüfung nicht im Inland oder einem anderen EU-/EWR-Staat aufgehalten und kann dessen erforderliche Zuverlässigkeit deshalb nicht oder nicht ausreichend nach Satz 5 festgestellt werden, so ist die Erlaubnis nach Satz 1 zu versagen.Die zuständige Behörde hat den Gewerbetreibenden in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch nach Ablauf von fünf Jahren auf seine Zuverlässigkeit zu prüfen.
(1a) Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, die
Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich:
Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit holt die zuständige Behörde mindestens eine unbeschränkte Auskunft nach § 41 Absatz 1 Nummer 9 des Bundeszentralregistergesetzes sowie eine Stellungnahme der für den Wohnort zuständigen Behörde der Landespolizei, einer zentralen Polizeidienststelle oder des jeweils zuständigen Landeskriminalamts ein, ob und welche tatsächlichen Anhaltspunkte bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen können, soweit Zwecke der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr einer Übermittlung der tatsächlichen Anhaltspunkte nicht entgegenstehen. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde zusätzlich bei der für den Sitz der Behörde zuständigen Landesbehörde für Verfassungsschutz die Abfrage des nachrichtendienstlichen Informationssystems veranlassen bei
Dies gilt auch nach Aufnahme der Tätigkeit einer Wachperson. Absatz 1 Satz 4, 7 bis 9 ist entsprechend anzuwenden.
(2) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung
(6) Bis zum 31. Dezember 2018 ist ein Bewacherregister zu errichten, in dem bundesweit Daten zu Bewachungsgewerbetreibenden nach Absatz 1 Satz 1 und Bewachungspersonal nach Absatz 1a Satz 1 elektronisch auswertbar zu erfassen und auf dem aktuellen Stand zu halten sind. In dem Bewacherregister dürfen nur folgende personenbezogene Daten gespeichert werden:
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der Datenerhebung und -verwendung sowie der Einrichtung und Führung des Bewacherregisters einschließlich der Bestimmung der Registerbehörde zu regeln, aus dem die für die Erlaubniserteilung und für die Überwachung von Gewerbetreibenden nach Absatz 1 Satz 1 und deren Bewachungspersonal zuständigen Behörden die erforderlichen personenbezogenen Daten automatisiert abrufen können. Die Industrie- und Handelskammern stellen die Daten nach Satz 2 Nummer 5 zum Abruf über die in § 32 Absatz 2 des Umweltauditgesetzes bezeichnete gemeinsame Stelle (gemeinsame Stelle) elektronisch zum Abruf bereit. Dabei unterliegen sie der Aufsicht der obersten Landesbehörde.
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Titel | Visual C# 2008 – Kochbuch |
| 450 Rezepte zu C# | ||
| VDE-Schriftenreihe 133 | ||
| Autor | Walter Doberenz und Thoman Wewinnus | |
| Verlag | Carl Hanser Verlag | |
| ISBN | 978-3-446-41442-6 |
Buch steht in meinem Regal
| Tag | Beschreibung |
| <c> | |
| <code> | |
| <example> | |
| <exception>* | |
| <include>* | |
| <list> | |
| <para> | |
| <param>* | Der Tag wird im Kommentar von Methodendeklarationen, um Parameter der Methode zu beschreiben, verwendet. |
| <paramref> | |
| <permission>* | |
| <remarks> | |
| <returns> | Der Tag wird im Kommentar von Methodendeklarationen, um den Rückgabewert der Methode zu beschreiben, verwendet. |
| <see>* | |
| <seealso>* | |
| <summary> | Der Tag wir zur Beschreibung verwendet. |
| <typeparam> | |
| <typeparamref> | |
| <value> |
* zeigt an das der Compiler die Syntax überprüft
http://www.c-sharpcorner.com/UploadFile/mahesh/treeview-in-wpf
http://www.wpf-tutorial.com/listview-control/introduction/
https://stackoverflow.com/questions/413890/how-to-programmatically-select-an-item-in-a-wpf-treeview
Das TreeView-Steuerelement stellt Daten hierarchisch strukturiert in einer Baumansicht dar.
Einfacher TreeView
<TreeView
Name="TreeView1"
Grid.Column="0"
Grid.Row="0"
HorizontalAlignment="Stretch"
VerticalAlignment="Stretch"
Margin="5,5,5,5">
<TreeViewItem
Header="Kraftfahrzeuge">
<TreeViewItem
Header="Audi">
<TreeViewItem
Header="A3"></TreeViewItem>
<TreeViewItem
Header="A5"></TreeViewItem>
<TreeViewItem
Header="A6"></TreeViewItem>
</TreeViewItem>
</TreeView>
TreeViewItem einfügen (add)
Nach dem per Mausklick im TreeView selektieren Element wird ein neues Element eingefügt
TreeViewItem ZielItem = (TreeViewItem)MeinTreeView.SelectedItem; TreeViewItem neuesItem = new TreeViewItem(); neuesItem.Header = "Headerbezeichnung"; neuesItem.Name = "Itemname"; ZielItem.Items.Add(neuesItem);
TreeViewItem löschen (remove)
Das per Mausklick selektierte Element wird aus dem TreeView entfernt.
TreeViewItem-Element per Code selektieren
Im Beispiel wird das Element mit dem Index 0 ausgewählt und selektiert.
((TreeViewItem)TreeView1.Items[0]).IsSelected = true;
TreeViewItem-Element selektieren
Element an Hand des Headers, Namens oder der UID selektieren
Icon und Bezeichnung als TreeViewItem-Element
Drag & Drop
TreeView
| Eigenschaft | Beschreibung |
| SelectedItem | Liefert das ausgewählte Element zurück |
| SelectedValue | Ruft die EIgenschaft ab, die unter SelectedValuePath angegeben ist |
| SelectedValuePath | Diese EIgenschaft gibt an, welche Eigenschaft beim Aufruf von SelectedValue zurückgeliefert werden soll. SelectedValuePath ist per Vorgabe leer und vom Datentyp string |
| Ereignisse | Beschreibung |
| SelectedItemChanged | |
TreeViewItem
| Eigenschaft | Beschreibung |
| Header | |
| isSelected | |
| ItemSource | |
| Name | |
| UID |
ItemCollection
Blatt
Rechts – Links = 1
Knoten
Rechts – Links > 1
Links zum Thema
Nested Sets
15.1 Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung
| Grundleistungen | Besondere Leistungen |
| LPH 1 Grundlagenermittlung | |
|
|
| LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) | |
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| LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) | |
|
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| LPH 4 Genehmigungsplanung | |
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| LPH 5 Ausführungsplanung | |
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| LPH 6 Vorbereitung der Vergabe | |
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| LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe | |
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| LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation | |
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| LPH 9 Objektbetreuung | |
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(1) Das Leistungsbild Technische Ausrüstung umfasst Grundleistungen für Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen und Instandsetzungen. Die Grundleistungen bei der Technischen Ausrüstung sind in neun Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 56 bewertet:
(2) Die Leistungsphase 5 ist abweichend von Absatz 1 Satz 2 mit einem Abschlag von jeweils 4 Prozent zu bewerten, sofern das Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen oder das Prüfen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Firmen nicht in Auftrag gegeben wird.
Zeigt ein Meldungsfenster an, auch als Dialogfenster bezeichnet, das dem Benutzer eine Nachricht anzeigt. Dabei handelt es sich um ein modales Fenster, das andere Aktionen in der Anwendung blockiert, bis der Benutzer reagiert oder das Meldungsfenster schließt. Ein Meldungsfenster kann Text, Schaltflächen und Symbole mit Informationen und Anweisungen für den Benutzer enthalten.
Namespace: System.Windows.Forms
public static DialogResult Show( string text, string caption, MessageBoxButtons buttons, MessageBoxImage image; )
Type: System.Windows.Forms.DialogResult
Einer der DialogResult-Werte.
string Nachricht = "Nachricht";
string Titelleiste = "Titelleiste";
// Aussehen der Messagebox vorbereiten / beeinflussen
MessageBoxButton Schaltflächen = MessageBoxButton.YesNo;
MessageBoxImage Symbol = MessageBoxImage.Warning;
MessageBoxResult Ergebnis;
// MessageBox anzeigen.
Ergebnis = MessageBox.Show(Nachricht, Titelleiste, Schaltflächen, Symbol);
// Ergebniss der MessageBox auswerten
if (Ergebnis == System.Windows.Forms.DialogResult.Yes){
// Mach was, der OK-Button wurde gedrückt
this.Close();
}
| OK | Die MessageBox zeigt eine OK Schaltfläche. |
| OKCancel | Die MessageBox zeigt OK und Abbrechen Schaltfläche. |
| YesNo | Die MessageBox zeigt Ja und Nein Schaltfläche. |
| YesNoCancel | Die MessageBox zeigt Ja, Nein und Abbrechen Schaltfläche. |
| OK | OK – Button wurde geklickt |
| Cancel | Abbrechen – Button wurde geklickt |
| Yes | Ja – Button wurde geklickt |
| No | Nein – Button wurde geklickt |
| None | kein Ergebnis |
![]() |
Titel | Der BGB-Werkvertrag in der Elektrotechnik |
| BGB-Vertragsparagrafen auf einen Blick | ||
| VDE-Schriftenreihe 133 | ||
| Autor | Joachim Jackisch | |
| Verlag | VDE-Verlag | |
| ISBN | 978-3-8007-4319-3 |
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